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| Der Sicherungsschein |
Seit 21 Jahren beweisen wir unsere Zu-verlässigkeit im deutschen Markt als Ihr Partner für kinderlieben Familienurlaub.
Aber darauf allein müssen Sie sich natürlich nicht verlassen. Wie es der Gesetzgeber verlangt, erhalten Sie zu-sammen mit Ihren Buchungsunterlagen den so genannten Sicherungsschein. So bleiben Ihre Ansprüche im Falle eines Falles garantiert gewahrt.
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Sicher, das Kleingedruckte ist nicht jedermanns Sache. Aber Geschäftsbedingungen müssen nun einmal sein. Lesen Sie sich unsere hier in aller Ruhe durch, denn diese werden mit dem Vertragsabschluss Bestandteil des Vertrages.
Sollten Sie noch Fragen haben, Anruf genügt: 040-450 970.
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Wir, die Eurocamp Travel GmbH, Hamburg, (im Folgenden: Eurocamp), bieten Ihnen als Vertragspartner und Reisendem (im Folgenden: Reisender), die Unterkunft in Zelten und/oder Caravans und/oder Chalets auf Campingplätzen in verschiedenen Ländern Europas und den USA. Der Leistungsinhalt ergibt sich aus den gültigen Katalogen, bestehend aus der Leistungsbeschreibung sowie der gültigen Preisliste. Die Leistungsbeschreibung trägt den Ortsüblichkeiten des jeweiligen Ziellandes Rechnung.
An- und Abreise sind eigene Angelegenheiten des Reisenden, sofern Eurocamp nicht die An- und Abreise mit der Unterkunft als Pauschalreise anbietet.
Eurocamp nimmt nur Buchungen für mindestens drei aufeinander folgende Übernachtungen an. Außerdem nimmt Eurocamp grundsätzlich Buchungen von Gruppen (über 4 Erw.) und Sportvereinen nicht an.
Eine Unterkunft darf nicht mit mehr Personen belegt werden, als hierfür gebucht sind. Ein Zelt darf mit maximal 6 Personen (max. 4 Erw.) einer Familie belegt werden, mit Ausnahme der 5-Personen-Zelte, die mit maximal 5 Personen (max. 4 Erw.) belegt werden können. Die "2 Schlafzimmer Caravans" dürfen grundsätzlich nur mit maximal 7 Personen (max. 4 Erw.) belegt werden. Die 2 Schlafzimmer Classic Kategorie darf max. mit 6 Personen (max. 4 Erwachsenen) belegt werden.
Die Caravantypen der Gruppe "3 Schlafzimmer Caravans" dürfen grundsätzlich nur mit maximal 8 Personen (max. 4 Erw.) einer Familie belegt werden. Einige Vertragscampingplätze, die im Katalog ausgewiesen sind, erlauben prinzipiell nur 6 Personen pro Stellplatz, so dass auf diesen Plätzen auch ein Caravan nur mit maximal 6 Personen belegt werden darf. Die 5-Bett Chalets dürfen grundsätzlich nur mit maximal 5 Personen belegt werden (max. 4 Erw.), alle weiteren Chalets mit maximal 6 Personen.
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Mit der Buchungsanmeldung bittet der Reisende Eurocamp um Abgabe eines Angebots. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder elektronisch vorgenommen werden. Eurocamp schickt dem Reisenden dann umgehend eine Reservierungsbestätigung/Rechnung zu, die als verbindliches Angebot zu verstehen ist. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reisenden zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form und kann auch stillschweigend dadurch erfolgen, dass der Reisende die in der Reservierungsbestätigung vorgesehene Anzahlung leistet. Der Reisende ist Vertragspartner für Buchungen durch ihn, die dritte Personen betreffen, sofern er nicht im Namen und in Vollmacht Dritter auftritt.
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Mit der Reservierungsbestätigung/Rechnung erhält der Reisende Angaben über
a) Buchungsnummer
b) Datum des Eingangs der Buchung bei Eurocamp
c) Reiseziel/Campingplatz
d) An- und Abreisetag sowie Aufenthaltsdauer je Campingplatz
e) Preis für gebuchte Unterkunft
f) vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden
g) vom Reisenden angemeldete Personenzahl je Unterkunft
h) einen Sicherungsschein im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB
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Sämtliche im Katalog von Eurocamp genannten Preise gelten für die ausgewiesene Gültigkeitsdauer des Katalogprogramms sowie seiner gültigen Preisliste.
Mit der Reservierungsbestätigung/Rechnung erhält der Reisende den Sicherungsschein und die Aufforderung, innerhalb von zwei Wochen eine Anzahlung von 10% des Reisepreises zu zahlen (maximal 250,- €). Wird die Anzahlung nach Abschluss des Reisevertrages nicht fristgemäß bezahlt, ist Eurocamp berechtigt, nach ergebnislosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist für die Zahlung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit den Stornierungskosten, wie sie in Nr. 5 der Bedingungen beschrieben sind, zu belasten.
Die Restzahlung ist in jedem Fall 40 Tage vor Ankunft am gebuchten Campingplatz und vor Übernahme der Unterkunft zahlbar und fällig. Bucht der Reisende die Reise später als 40 Tage vor Reisebeginn, so ist der gesamte Reisepreis nach der Buchung fällig. Der Buchende kann die Unterkunft nur gegen Nachweis der vollen Bezahlung beziehen. Aus organisatorischen Gründen im Interesse des Reisenden müssen Restzahlungen spätestens am 40. Tag vor Reiseantritt bei Eurocamp eingegangen sein. Bitte bedenken Sie, dass Überweisungen bis zu 10 Tage dauern können. Die Reiseunterlagen werden dem Reisenden nach Wahl unverzüglich nach Eingang der Restzahlung zugesandt oder gegen Zahlung im Büro von Eurocamp in Hamburg ausgehändigt.
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Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Entscheidend ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Eurocamp.
Bei Rücktritt kann Eurocamp eine pauschale Entschädigung in folgender Höhe verlangen:
a) vom Datum der Reisebestätigung bis 7 Tage danach kostenlos. Dies gilt nicht für Reisen, die 21 Tage (und weniger) vor Reisebeginn gebucht wurden. Für diese gelten die Rücktrittsbedingungen der Ziffern c bis e abhängig davon, an welchem Tag der Rücktritt gegenüber Eurocamp erklärt wird.
b) bis 8 Wochen vor Reisebeginn 10% des Reisepreises
c) bis 4 Wochen vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
d) bis 4 Tage vor Reisebeginn 75% des Reisepreises
e) ab 3 Tagen vor Reisebeginn 90% des Reisepreises
Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass in dem Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von Eurocamp in der Pauschale ausgewiesenen Kosten. Umbuchungen einer gebuchten Reise sind nicht möglich. Dem Reisenden steht es allerdings frei, vom Reisevertrag nach den vorstehenden Regelungen jederzeit zurückzutreten. Sollte sich für den Reisenden die Notwendigkeit einer Änderung oder Umbuchung ergeben, ist Eurocamp bei Verfügbarkeit freier Kapazitäten gern bereit, über individuell abweichende Vereinbarungen zu sprechen. Für Einzelheiten sollte sich der Reisende direkt an Eurocamp wenden.
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Campingplatznutzer sind angehalten, die ausgehängte und allen zugängliche Hausordnung des Campingplatzes zu beachten.
EUROCAMP kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung die Ferienreise nachhaltig stört oder sich so sehr vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages, insbesondere auch im Interesse der anderen Mitbenutzer der Campinganlage, gerechtfertigt ist. Dieses Kündigungsrecht besteht nach einer entsprechenden Abmahnung auch dann, wenn die Störung von einer mitreisenden Person ausgeht, für die der Reisende den Vertrag im eigenen Namen geschlossen hat. Bei einer fristlosen Kündigung behält EUROCAMP den Anspruch auf den Reisepreis, wird zu Gunsten des Reisenden aber ersparte Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen, die EUROCAMP aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern
gutgebrachten Beträge.
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EUROCAMP behält sich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären. Außerdem kann EUROCAMP nach Vertragsabschluß Änderungen einzelner Reiseleistungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages vornehmen, die notwendig werden und die von EUROCAMP nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. Solche Änderungen führen nicht zu Gewährleistungerechten des Reisenden, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den wesentlichen Leistungsinhalt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. EUROCAMP hat insbesondere das Recht, eine gleichwertige Ersatzleistung auf einem Campingplatz zu stellen. EUROCAMP wird den Reisenden über Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
Sollte EUROCAMP wesentliche Reiseleistungen auf eine Weise ändern, die der Reisende nicht zu akzeptieren bereit ist und sich hieraus ein Reisemangel ergeben, so gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und die Haftungsregelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. hierzu auch Ziffer 8 und 9 dieser AGB).
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Für eventuelle Gewährleistungsansprüche des Reisenden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dabei hat der Reisende Folgendes zu beachten:
Der Reisende hat auftretenden Mängel unverzüglich dem vor Ort anwesenden, in den Reiseunterlagen genannten Beauftragten oder der EUROCAMP Zentrale in Hamburg unter der Telefonnummer:
+49–40–450 970 anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet EUROCAMP innerhalb einer vom Reisenden bestimmten, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§651e BGB) den Vertrag kündigen. Die Festlegung einer Frist ist nicht notwendig, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von EUROCAMP verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Eventuelle Gewährleistungsansprüche hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber EUROCAMP, Barmbeker Straße 10, D-22303 Hamburg anzuzeigen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.
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EUROCAMP haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist auf das dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von EUROCAMP Mitarbeitern verursacht wurde oder soweit EUROCAMP für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für alle gegen EUROCAMP gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet EUROCAMP bei Sachschäden bis 4.000.- €; Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
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10.1. Ansprüche des Reisenden nach den §§651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.
10.2. Alle übrigen Ansprüche nach §§651c bis f BGB verjähren in 1 Jahr.
10.3. Die Verjährung nach Ziffer 10.1 und 10.2 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
10.4. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
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Für Deutsche ist für die im Prospekt angebotenen Länder ein für die gesamte Reisezeit gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Für Kroatien muss dieser noch mindestens 3 Monate gültig sein. Kinder brauchen einen gültigen Kinderausweis oder einen Kindereintrag im Reisepass der Eltern.
Für die Einreise in die USA gelten folgende Bestimmungen:
Eine visumfreie Einreise ist nur noch mit dem maschinenlesbaren (bordeauxroten) Reisepass möglich. Alle Reisenden, auch Kinder jeglichen Alters (Babys!), benötigen einen eigenen maschinenlesbaren Pass mit Foto. Wichtig: Seit dem 01. Mai 2006 wird der vorläufige maschinenlesbare deutsche Reisepass (grün) nicht mehr für die visumsfreie Einreise in die USA anerkannt. Der maschinenlesbare deutsche Kinderpass berechtigt nur dann zur visumsfreien Einreise in die Vereinigten Staaten, wenn er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt oder vor dem 26. Oktober 2006 verlängert wurde. Achtung: Kinderreisepässe, die ohne Foto ausgestellt wurden, berechtigen nicht zur visumsfreien Einreise. Alternativ besteht für Kinder die Möglichkeit, mit einem regulären maschinenlesbaren Reisepass (ePass) visumfrei in die Vereinigten Staaten einzureisen. Bitte beachten Sie, dass Kinderausweise grundsätzlich nicht zur visumfreien Einreise in die Vereinigten Staaten berechtigen. Deutsche, die mit einem vorläufigen deutschen Reisepass in die USA reisen möchten, benötigen ein Visum. Dies gilt unabhängig vom Ausstellungsdatum des Passes. Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem amerikanischen Generalkonsulat zu beantragen. Bitte beachten Sie auf jeden Fall die Informationen der amerikanischen Botschaft in Berlin, die Sie im Internet unter www.usembassy.de abrufen können! Reisepässe, die nach dem 25. Oktober 2005 ausgestellt wurden, müssen über ein digitales Lichtbild verfügen. Die maschinenlesbaren deutschen Reisepässe erfüllen dieses Kriterium bereits und berechtigen weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des US-Visa Waiver Programms. Reisepässe, die nach dem 25. Oktober 2006 ausgestellt werden, müssen zusätzlich über biometrische Daten in Chipform verfügen (sog. e-passport). Seit dem 30. September 2004 wird von allen Reisenden (auch den nicht-visapflichtigen) bei Einreise ein digitaler Abdruck des Zeigefingers und ein digitales Portraitfoto gefertigt. Weitere Informationen und die Liste der Flughäfen können auf der Webseite www.dhs.gov/us-visit eingesehen werden.
Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reisende ist für die Einhaltung aller zur Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch Eurocamp bedingt sind. |
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Wir empfehlen Ihnen dringend, eine Reiserücktrittskostenversicherung mit der Buchung abzuschließen.
Sie können für Europa auch einen Familienschutzbrief abschließen, der neben einer Reiserücktrittskostenversicherung auch Versicherungsschutz bei Autopannen, Verlust, Krankheit, Notfällen oder Inventarbeschädigung bietet (siehe dazu die Beschreibung zum Familienschutzbrief). Wir schließen die Reiserücktrittskostenversicherung oder den Familienschutzbrief gern für Sie bei der Alte Leipziger Versicherung AG, 61440 Oberursel ab. Die allgemeinen Bedingungen für die Reiserücktrittskostenversicherung (ABRV) erhalten Sie zusammen mit der Reservierungsbestätigung / Rechnung. In den Reisepreisen ist die Reiserücktrittskostenversicherung bzw. der Familienschutzbrief nicht enthalten. Die Prämie beträgt 4 % des Reisepreises für die Reiserücktrittsversicherung bzw. 6 % des Reisepreises für den Familienschutzbrief
sowie 8% des Reisepreises für den Schutzbrief Plus und wird zusammen mit der Anzahlung fällig. Wie gesetzlich vorgeschrieben, kommt der Versicherungsvertrag und damit der Versicherungsschutz erst mit Eingang der Zahlung der Erstprämie bei EUROCAMP zustande. Diese Prämie werden wir für Sie nach Erhalt an das Versicherungsunternehmen entrichten. Im Versicherungsfall sind Sie verpflichtet, unverzüglich die Versicherung zu benachrichtigen. Die Ersatzansprüche sind von Ihnen direkt bei der Versicherung geltend zu machen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Prämie für die Reiserücktrittskostenversicherung bzw. den Familienschutzbrief bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen unberührt bleibt und auch bei Rücktritt und/oder Kündigung nicht erstattet werden kann.
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EUROCAMP bietet dem Reisenden außerdem an, Bahnfahrten, Flüge, Fähren, Mietwagen oder Unterkünfte in Hotels und dergleichen zu vermitteln. EUROCAMP wird in der Reisebeschreibung, der Reisebestätigung und den Reiseunterlagen deutlich darauf hinweisen, falls EUROCAMP solche Leistungen nicht als Reiseveranstalter, sondern als Vermittler anbietet. Für über EUROCAMP gebuchte Bahnfahrten, Flüge, Fähren, Mietwagen gelten die Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners, für Hotels die Mietbedingungen des jeweiligen Hotels. Die Bestätigung für die von EUROCAMP vermittelten Fremdleistungen erhält der Reisende grundsätzlich mit der Reisebestätigung. Eurocamp behält sich allerdings vor, Reservierungen für Fremdleistungen getrennt zu bestätigen.
Die von EUROCAMP vermittelten Leistungen werden separat auf der Rechnung ausgewiesen. Es gelten die unter Ziffer I.4. genannten Zahlungsbedingungen.
Für die nicht vertragsgerechte Erbringung der vermittelten Leistungen haftet nur der jeweilige Leistungserbringer.
EUROCAMP ist selbstverständlich Mitglied im Deutschen Reisebüro- und Reiseveranstalter Verband.
Sollten Sie noch Fragen haben - Anruf genügt: 040-450 970
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